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Teilnahmebeschränkungen für die Merkmale Haarlosigkeit und Brachyurie auf der Dogs & Fun 2026 in Dortmund

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Dogs & Fun 2026 in Dortmund gelten aufgrund behördlicher Vorgaben Einschränkungen für die Ausstellung einzelner Hunde mit bestimmten Merkmalen. Der VDH sieht sich verpflichtet, diese Auflagen zur Sicherung der Durchführung der Veranstaltung umzusetzen. Gleichzeitig besteht in Teilen weiterhin Klärungsbedarf, weshalb einzelne Vorgaben kritisch hinterfragt werden. 

 

Haarlose Hunde (FOXI3-Genvariante) 

Nackthunde der Rassen Chinesischer Schopfhund (Chinese Crested), Mexikanischer Nackthund (Xoloitzcuintle) und Peruanischer Nackthund tragen heterozygot eine mutierte Kopie des FOXI3-Gens. Die Tierschutzwidrigkeit der Ausstellung und Zucht von Hunden mit Trägern des mutierten FOXI3 Gens ist in Deutschland umstritten und es gibt zurzeit mehrere rechtshängige Gerichtsverfahren zu diesem Sachverhalt. 

Auf den Ausstellungen in Dortmund galt bisher, dass über die Teilnahme unter Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung und bei Erfüllen der vom VDH vorgegebenen gesundheitlichen Auflagen (insbesondere bezüglich fehlender Zähne) im Einzelfall entschieden wird. 

Für die Dogs & Fun 2026 wird nun in Absprache mit dem Veterinäramt der Stadt Dortmund ein weiterreichendes Konzept umgesetzt, dass eine Ausstellung für haarlose/weitgehend haarlose Hunde der genannten Hunderassen verbietet. Aufgrund der weiterhin bestehenden rechtlichen Unklarheiten und der hierzu abzuwartenden Rechtsprechung hat sich der VDH für künftige Veranstaltungen eine weitere rechtliche Prüfung vorbehalten. 

Unberührt hiervon bleibt, dass vollständig behaarte Vertreter der genannten Rassen, die nicht Träger der FOXI3-Genvariante sind, an der Veranstaltung teilnehmen können. 

 

Hunde mit verkürzter Rute (DVL2-Genvariante) 

Eine genetische Variante im DVL2-Gen führt zu einer kurzen Rute (Brachyurie) und kann teilweise mit Wirbelkörperfehlbildungen assoziiert sein. Ein starkes Vorkommen dieser Genvariante findet sich bei den Rassen Boston Terrier, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge. Bisher durften Hunde der genannten Rassen auf den Ausstellungen in Dortmund teilnehmen, wenn ihre Rute die Afterregion bedeckt hat und keine klinischen Symptome wie Dermatitis an der Rutenunterseite oder Einschränkungen artgemäßer Hygiene vorlagen. Auch dies wurde über eine tierärztliche Bescheinigung und tierärztliche Eingangskontrollen auf der Veranstaltung sichergestellt. 

Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Dogs & Fun 2026 wurde nun festgelegt, dass Hunde dieser Rassen nur teilnehmen dürfen, wenn ihre Rute mindestens die Hälfte des Abstands von der Rutenbasis bis zur Höhe des Kniegelenks erreicht

Auch diese Vorgabe steht jedoch im Kontext einer noch nicht abschließend geklärten tierschutzrechtlichen Bewertung. Die Ausprägung der Rutenlänge kann bei den Trägern der Genvariante variieren und ist in den meisten Fällen nicht unmittelbar mit gesundheitlichen Einschränkungen verbunden. Vor diesem Hintergrund wird auch diese Auflage vom VDH fachlich und rechtlich geprüft, insbesondere im Hinblick auf künftige Veranstaltungen. 

 

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