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Tierschutzhundeverordnung

Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

  1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
     
  2. bei denen erblich bedingt

    a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,

    b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,

    c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

    d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:

  1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung für bestimmte Hunderassen
  2. Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde

Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung gelten, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen, Mischlingswettbewerb) präsentiert werden.

 

1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung vor einer Hundeausstellung

Bei den Hunden nachfolgender Rassen, die zur Ausstellung gemeldet sind, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung und/oder Spezialuntersuchung durchgeführt und mit den VDH-Formularen (Download s.u.) bescheinigt werden. VDH-Formulare zurückliegender Veranstaltungen werden akzeptiert, wenn sie noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Formulare für die einfache klinische Untersuchung sind nach aktuellem Stand beispielsweise ein Jahr gültig.

Bitte laden Sie die jeweils erforderlichen Bescheinigungen (unabhängig davon, ob es sich um Formulare einer zurückliegenden Veranstaltung oder neue Formulare handelt) bei der Meldung Ihres Hundes im OnlineDogShows-Portal hoch.

#RasseKlinische
Untersuchung
(Intervall)
Spezialuntersuchung
(Intervall)
1

Affenpinscher

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

2

American Cocker Spaniel

Jährlich

 

3

Basset Hound

Jährlich

 

4

Belgischer Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

5

Bloodhound

Jährlich

 

6

Bordeaux Dogge

Jährlich

 

7

Boston Terrier

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

8

Brabanter Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

9

Brüsseler Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

10

Cavalier King Charles Spaniel

Jährlich

Ab dem Alter von 4 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

11

Chihuahua

Jährlich

Ab dem Alter von 6 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

12

Chinese Crested Dog (haarlos)

Jährlich

 

13

Deutsche Dogge

-

Herzultraschall (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

14

Dobermann

-

Herzultraschall, 24 Stunden-EKG (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

15

English Cocker Spaniel

Jährlich

 

16

Englische Bulldogge

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

17

Französische Bulldogge

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

18

Irischer Wolfshund

-

Herzultraschall (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

19

Japan Chin

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

20

King Charles Spaniel

Jährlich

Ab dem Alter von 6 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

21

Mastiff

Jährlich

 

22

Mastino Napoletano

Jährlich

 

23

Mops

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

24

Pekingese

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

25

Peruanischer Nackthund (haarlos)

Jährlich

 

26

Rhodesian Ridgeback

Einmalig

 

27

Shar Pei

Jährlich

 

28

Thai Ridgeback

Einmalig

 

29

Xoloitzcuintle
(haarlos)

Jährlich

 

*Ergebnisse des von der Universität Cambridge entwickelten ‚Respiratory Function Grading Scheme‘ werden anerkannt. Tiere, die mit Grad 0 oder 1 bewertet wurden, dürfen an der Ausstellung teilnehmen.

Formular „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung“

Formular „Spezialuntersuchung“

Formular "Belastungstest"

Weitere Infos zum VDH-Belastungstest, den die VDH-Mitgliedsvereine anbieten, finden Sie hier.

Die ausgefüllten Formulare können Sie im OnlineDogShows-Portal bis zum 11.04.2023 einreichen.

Unabhängig von der Vorlage des Untersuchungsformulars können Tiere mit relevanten Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV, die bei der Untersuchung nicht erkannt wurden, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
 

2. Stichprobenartige Kontrollen

Der VDH führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung stichprobenartige Kontrollen der gemeldeten Hunden durch. Sofern ein Hund bei diesen Kontrollen eines der unten aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, muss der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Um die Belastung für die Hunde beim Einlass zu vermeiden, finden diese tierärztlichen Kontrollen unmittelbar nachgelagert im Eingangsbereich statt. Die Halter/Aussteller der Hunde werden am Eingang beim Scannen der Tickets informiert, wenn ihre Tiere für eine Kontrolle vorgesehen sind und auf die Untersuchungsräume im Eingangsbereich verwiesen. Die Kontrolle erfolgt, bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen. Die Sonderleiter erhalten die Information, welche Hunde kontrolliert werden. Erst danach und im Fall des Nachweises, dass die Kontrolle stattgefunden hat und keine tierärztlichen Bedenken an der Teilnahme des Hundes bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen.

Darüber hinaus können Kontrollen in den Hallen durchgeführt werden. Alle Hunde, die an den Finalwettbewerben im Ehrenring teilnehmen, werden zusätzlich tierärztlich im Vorring kontrolliert.

Damit eine möglichst effektive Auswahl der Stichproben gewährleistet wird, werden bekannte Rassedispositionen hierbei berücksichtigt. 

Bei den Kontrollen liegt der Fokus auf im Rahmen einer klinischen Untersuchung feststellbare Merkmale. Relevante anatomische Veränderungen/Symptome, auf die im Rahmen der Überprüfung vor Ort geachtet wird, sind insbesondere:

  • Atemnot, pathologische Atemgeräusche und Zeichen einer gestörten Thermoregulation
  • Auge inklusive Augenlider:
    • Erbliche Merkmale (z. B. Lidfehlstellungen, Exophthalmus, En- und Ektropium) in Verbindung mit klinischen Symptomen einer Augenerkrankung
    • Blindheit
    • Strabismus
  • Taubheit oder andere neurologische Symptome
  • Offene Fontanelle
  • Entzündliche Hautveränderungen
  • Color Dilution Alopecia
  • Albinismus
  • Dermoid-Zysten
  • Rutenlänge (muss ausgerollt den After bedecken)
  • Lahmheiten/Bewegungsanomalien, z. B. aufgrund relevanter Erkrankungen wie:
    • Hüftgelenksdysplasie
    • Ellenbogengelenksdysplasie
    • Wirbelveränderungen
      Diskopathien
  • Zahnfehler: Wenn mehr als zwei Zähne fehlen - die P1 und die M3 nicht mit eingerechnet - muss nachgewiesen werden, dass das Fehlen nicht anlagebedingt ist, sondern der Zahn z. B. wegen einer Erkrankung entfernt werden musste.
  • Tiere mit ektodermaler Dysplasie und damit verbundenen Hauterkrankungen oder Zahnfehlern (s. o.)
  • gekürzte oder fehlende Vibrissen


Sofern ein Hund eines der aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, kann der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass neben den prominenten Vibrissen an der Oberlippe (Pili tactiles labiales superiores) auch an der Unterlippe sowie am Kehlgang, den Wangen und oberhalb des Auges Vibrissen zu finden sind. Auch diese sollten nicht abgeschoren werden. (s. Abbildung)


Geld zurück-Garantie:  Sollte Ihr Hund aufgrund eines erblichen Merkmals i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV ausgeschlossen werden, erhalten Sie aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht Ihre Meldegebühr zurück. Dies gilt nicht bei gekürzten Vibrissen oder der Nichteinhaltung des Kupierverbots.

 

3. Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.

4. Hunde, bei denen im Rahmen der Ausstellung Merkmale im Sinne des § 10 TierSchHuV festgestellt werden, müssen ohne Bewertung den Ring verlassen.

5. Die Zuchtrichter werden die Breed Specific Instructions (BSI) umsetzen und bei den dort aufgeführten Rassen besonders auf Gesundheit und Funktionalität achten. Die in den BSI aufgeführten Rassen wurden auf der Grundlage des geschätzten Risikos gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassenmerkmale und einer möglichen irreführenden Interpretation des Standards ausgewählt.

FAQs zur Tierschutz-Hundeverordnung

Nein, nach Mitteilung der Bundestierärztekammer bedarf es für die tierärztliche Untersuchung zur Ausstellungs-Zulassung nicht notwendigerweise eines Fachtierarztes oder einer Fachtierärztin. Jeder fachlich versierte Kleintierpraktiker ist geeignet, diese Untersuchung durchzuführen.

Für Hunde, die an den Sportwettkämpfen auf der Dogs & Fun teilnehmen, gelten die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung und die Untersuchungen müssen wie bei den Ausstellungshunden vorgewiesen werden.

Nein, Besucherhunde müssen bis auf eine gültige Tollwutschutzimpfung keine weiteren Untersuchungen nachweisen.

Ja, die Hunde können in geschlossenen Boxen transportiert werden und sich auch während der Ausstellung in die Box zurückziehen und ausruhen. Es ist darauf zu achten, dass dies nur über einen begrenzten Zeitraum möglich ist und die Hunde ausreichend Auslauf erhalten. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht des Ausstellers ist nicht gestattet.

Wenn mehr als zwei Zähne außer den P1 und M3 fehlen, muss der Aussteller nachweisen, dass das Fehlen nicht anlagebedingt ist, sondern der Zahn z. B. wegen einer Erkrankung entfernt werden musste (tierärztliches Zeugnis). Dann kann der Hund ausgestellt werden.

Merle-Hunde dürfen ausgestellt werden, wenn sie keine Schmerzen, Schäden oder Leiden aufweisen. 

Nein, die Untersuchungen können auch von ausländischen Tierärzten durchgeführt und bescheinigt werden. Hierfür haben wir englische Versionen der Formulare erstellt.

Sollte der Hund jünger als das für die Spezialuntersuchung geforderte Alter sein, kann er ohne die Spezialuntersuchung teilnehmen. Beispiel: Ein einjähriger Dobermann benötigt kein 24h-EKG, dies ist erst ab dem Alter von 2 Jahren vorgesehen.

Das Veterinäramt der Stadt Dortmund hat als Voraussetzung für die Ausstellung auf der Dogs & Fun vorgegeben, dass die Rute bei stummelschwänzigen Hunden die Afterregion vollständig bedecken muss. Die Rute muss hierbei beweglich sein und die knöcherne Struktur muss nahezu bis an das Ende der Rute reichen. Allerdings muss nach Ansicht des Veterinäramtes der Stadt Dortmund diese Problematik umfassender beleuchtet werden und möglichst eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden.

VDH-Formulare zurückliegender Veranstaltungen werden anerkannt, wenn sie noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Untersuchungen ist der Tabelle unter 1. (s. o.) zu entnehmen. (unabhängig davon, ob es sich um Formulare einer zurückliegenden Veranstaltung oder neue Formulare handelt)

Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.

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